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Erstmals seit ihrer Gründung vor zwei Jahren haben die Verantwortlichen der Anlaufstelle KESCHA einen politischen Vorstoss in die Wege geleitet. Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin einer parlamentarischen Gruppe im Kindes- und Erwachsenenschutz, wird ein Postulat einreichen. In diesem fordert die Nationalrätin, dass die KESB bei der Einsetzung von Berufsbeiständen zu begründen hat, weshalb die Einsetzung eines privaten Beistandes im konkreten Fall nicht möglich ist. Als Zielgrösse wird ein Anteil an privaten Mandatsträgern von 40 bis 50% angestrebt, was gewisse Kantone bereits erreichen.

Warum dieser politische Vorstoss? Die Universität Freiburg ist bei der wissenschaftlichen Auswertung von fast 1’100 Fällen der KESCHA zu drei Empfehlungen gelangt: Es braucht mehr private Beistände, mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen und mehr Kommunikation zur Vertrauensbildung. Während sich „Umsicht“ und „Kommunikation“ nicht in einem Gesetz festschreiben lassen, ist die Förderung privater Beistände durch eine entsprechende Verankerung im Gesetz sinnvoll und realistisch.

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Warum zu diesem Zeitpunkt? Erstens konnten wir nach zwei Jahren Tätigkeit der KESCHA und in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg ausreichend Erfahrungen und Wissen sammeln, um nötige Verbesserungen zu erkennen und jetzt in die Wege zu leiten. Zweitens wird sich Bundesbern bald mit einem Expertenbericht befassen, der sich mit möglichen Verbesserungen im Kindes- und Erwachsenenschutz beschäftigt. Die Empfehlungen der KESCHA kommen also exakt zur richtigen Zeit.

Der Fokus der Anlaufstelle KESCHA bleibt dabei weiterhin die Beratung und Begleitung von Betroffenen, die mit den KESB oder Beiständen in einer Konfliktsituation stehen. Dennoch behalten wir es uns vor, auch in Zukunft politische Vorstösse zu starten, wenn wir konkreten und wichtigen Handlungsbedarf erkennen. Wie auch das Postulat von Ursula Schneider Schüttel werden diese Vorstösse nie politisch motiviert sein, sondern der Sache und den Betroffenen dienen.