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Im Jahr 2017 – nach dem Fall Flaach und auf dem Höhepunkt der Anti-KESB-Stimmung – hat meine Stiftung mit sechs starken Partnern aus dem Sozialbereich die Anlaufstelle KESCHA ins Leben gerufen. Sie hat bis heute in 15’000 Fällen beraten – meist Männer und Frauen, die mit der KESB, einem Beistand oder einer Richterin im Konflikt waren. Die KESCHA holt diese Menschen in ihrer schwierigen Lebenssituation ab und berät sie. Es geht darum, Eskalationen zu verhindern und den Betroffenen Perspektiven aufzuzeigen.

Die wissenschaftliche Auswertung durch die Universität Freiburg gibt uns ein klares Bild: So beraten wir im Bereich des Kindesschutzes meist Elternteile, die in einem eskalierten partnerschaftlichen Konflikt stehen. Vielfach geht es um Besuchsrechte, die verweigert oder erschwert werden. Die grösste Gruppe, die bei uns Unterstützung sucht, sind also Väter oder Mütter, die in einem Dauerkonflikt untereinander stehen, dafür aber die KESB oder das Gericht verantwortlich machen. Das Wohl des Kindes geht bei ihnen oftmals vergessen und die Behörden werden in eine unmögliche Situation gebracht.

Denn streiten die Eltern ohne Rücksicht auf das Kindswohl, dann muss die KESB bzw. das Scheidungsgericht für oder gegen eine Partei entscheiden, was zu Konflikten führt. Leidtragende sind dabei meist die Kinder. Für uns ist darum klar: Es braucht ein neues vorgelagertes Instrument, damit weniger solcher Hochkonfliktfälle entstehen. Es braucht eine Reform des Familienverfahrensrechts, bei dem die Eigenverantwortung der Eltern gestärkt und gefördert wird. Aus diesem Grund empfahl die KESCHA bereits im Jahr 2018 «Eltern im Kindesschutzverfahren besondere Angebote zur Verfügung zu stellen». Die Eltern sollten in einem vorgelagerten Verfahren in die Pflicht genommen werden, ohne dass die KESB zwischen den Parteien steht und für oder gegen den Willen einer Partei agieren muss.

Das Ergebnis dieser Überlegungen ist das Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT). Es unterstützt Eltern dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Kinder zu finden. Hierfür erarbeiten die Eltern mit Unterstützung der Fachpersonen des ZFIT eine gemeinsame Vereinbarung zu den bislang strittigen Kindsbelangen, die später vom Gericht oder von der KESB genehmigt wird. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, dass Väter und Mütter – auch nach einer Trennung – ihre Elternrolle weiterhin gemeinsam im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können.

Meine Hoffnung ist, dass es mit dem ZFIT die Anlaufstelle KESCHA im Kindesschutz weniger braucht und auch die Gerichte und die KESB entlastet werden, weil künftig Eltern im ZFIT gemeinsam gute Lösungen in Kindesfragen finden.

Unser Zentrum für Familien in Trennung, unser ZFIT, ist ein Leuchtturmprojekt – auch für das Bundesamt für Justiz. Mein grosser Dank gilt allen Involvierten und Partnern, welche die Umsetzung gemeinsam mit der Guido Fluri Stiftung möglich gemacht haben.