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Über 8'000 ehemalige Verding- und Heimkinder haben im Rahmen der Wiedergutmachungsinitiative ein Gesuch für einen Solidaritäsbeitrag eingereicht.
Die Wiedergutmachungsinitiative ist erfolgreich zu Ende gegangen. Aufgrund der Kampagne und der breiten Unterstützung durch die Bevölkerung hat das Schweizer Parlament alle zentralen Forderungen der Initiative übernommen und damit ein Stück Gerechtigkeit wiederhergestellt: So wird das dunkle Kapitel der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, das über Jahrzehnte hinweg tabuisiert wuorden war, umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet und damit endlich Teil der Schweizer Geschichtsschreibung. Zudem haben die Verdingkinder und anderen Missbrauchsopfer einen Solidaritätsbeitrag zugesprochen bekommen. Über 8’000 Betroffene haben ein Gesuch gestellt und werden damit noch zu Lebzeiten eine offizielle Anerkennung für das erlittene Unrecht erfahren. Sie stehen stellvertretend für all die Hunderttausenden Opfer von Zwangsmassnahmen, die diesen historischen Moment nicht mehr erleben durften.
Die Initiantinnen und Initianten danken allen, welche die Wiedergutmachungsinitiative unterstützt und den Gegenvorschlag möglich gemacht haben. Dem Unterstützungskomitee traten nach und nach Politikerinnen und Politiker aus allen Parteien bei. Die Volksinitiative wurde von namhaften Exponenten der Wissenschaft, von ranghohen Amtsträgern beider Landeskirchen, aber auch von Bauernvertretern sowie bedeutenden Schweizer Kulturschaffenden unterstützt.
Wenn Sie Fragen zum Solidaritätsbeitrag haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich FSZM des Bundesamtes für Justiz:
Tel. 058 462 42 84 (Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00-12.00 Uhr)
sekretariat(at)fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch
www.fszm.ch