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Es braucht eine gegenseitige Annäherung, eine bessere psychosoziale Begleitung der Betroffenen und mehr Unterstützung für die Beistände. Drei Thesen zur Verbesserung der Situation im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Über 2’900 Beratungen hat die Anlaufstelle Kescha seit ihrer Gründung im Januar 2017 durchgeführt und dabei in über 2’200 Fällen die Betroffenen auf ihrem Weg informiert und beraten. Mit ihrer Arbeit leisten die Beraterinnen und Berater der Kescha einen weiterhin dringend notwendigen Beitrag zur Beruhigung im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Fälle der Kescha sind zudem ein guter Indikator für die aktuelle Lage und lassen Rückschlüsse auf nötige Verbesserungen zu.
Leider herrscht im Kindes- und Erwachsenenschutz zu oft ein Klima der Unsicherheit oder gar Angst. Manche Betroffenen fürchten die Behörden als willkürliche und ominöse Instanz. Manche Kesb-Stellen wiederum fühlen sich durch die einseitige Berichterstattung sowie durch die verstärkte öffentliche Beobachtung verunsichert. Eine gegenseitige Annäherung ist dringend von Nöten. Es braucht eine Kesb «mit Gesicht», die den Kontakt mit der Öffentlichkeit sucht und ihre Arbeit sowie deren Hintergründe erklärt. Eine ebensolche Kampagne, die im Kanton Schwyz durchgeführt wurde, zeigte auf, dass sich die Bevölkerung mehr Informationen wünscht und der Dialog zu mehr Vertrauen führen kann.
Die Mehrheit der Fälle, die an die Anlaufstelle Kescha herangetragenen werden, entspringt einer Scheidungssituation und betrifft in diesem Zusammenhang den Kindesschutz. Ehestreitigkeiten sind emotional derart aufgeladen, dass es oft gar nicht mehr darum geht seine eigenen Interessen zu vertreten, sondern in erster Linie darum dem Ehepartner zu schaden. Die Vernunft hat unter dieser Voraussetzung einen schweren Stand – an sie zu appellieren, erweist sich in der Regel als Strategie ohne Erfolgsaussichten. Vielmehr braucht es Empathie. Sich in die Lage des Betroffenen zu versetzen, zuzuhören, sein Denken nachzuvollziehen und ihm oder ihr eine Perspektive aufzuzeigen, ist der Anfang einer jeden erfolgreichen Deeskalation.
Dieser psychosozialen Beratung und Begleitung muss auch von Seiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden viel Beachtung geschenkt werden. Dazu gilt es einerseits, den Kesb-Mitarbeitenden ausreichend Freiraum einzuräumen und genügend Ressourcen bereitzustellen, damit sie sich auf diesen tiefgehenden, anstrengenden Prozess überhaupt einlassen zu können. Andererseits braucht es für diese Aufgabe die richtige Ausbildung und die richtigen Menschen. Denn zwischenmenschliche Fähigkeiten lassen sich nur begrenzt erlernen – es bedarf Begabung, Charakterstärke und viel Erfahrung. Oft sind Menschen mit Lebenserfahrung besonders gut darin, sich in die Sicht- und Denkweise eines Betroffenen zu versetzen.
Als Gesellschaft müssen wir alles dafür tun, dass in der Schweiz die Gewalt an Kindern abnimmt und hilfsbedürftige Erwachsene genügend Unterstützung erhalten. Deshalb braucht es für die Betroffenen mehr Beistand – und nicht weniger. Es braucht eine gut funktionierende Kesb, die in der Lage ist ihrer Schutzaufgabe nachzukommen. Und es braucht gut funktionierende Beistandschafts-Organisationen. Den Beiständen kommt im Erwachsenen- und Kindesschutz eine vielerorts unterschätzte Wichtigkeit zu. Ein guter Beistand kann als einfühlsamer Partner – oder sagen wir als «grosser Bruder» – viel zu einer Deeskalation beitragen. Wir als Gesellschaft und die Politik sind gefordert diesen Umstand anzuerkennen und den Beistand in all seinen Formen zu fördern.