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Es braucht mehr Ressourcen, mehr Mediation und mehr Krisenintervention
Im ersten Jahr hat die Anlaufstelle KESCHA in rund 1’100 Fällen Personen beraten, die von einer Massnahme des Kindes- oder Erwachsenenschutzes betroffen sind. Die Universität Freiburg hat alle diese Fälle wissenschaftlich untersucht und dabei drei Empfehlungen zuhanden der KESB und Beistände, Kantone und Gemeinden formuliert. Unter anderem empfiehlt die Universität Freiburg, mehr Ressourcen bereitzustellen, im Verfahren mehr Mediationen einzusetzen und für besonders heikle und emotionale Fälle externe Kriseninterventionsstellen aufzubauen. Damit Eskalationen im Kindes- und Erwachsenenschutz verhindert werden können.
Seit ihrem Start wurde die Anlaufstelle KESCHA in insgesamt 1’084 Fällen von Personen kontaktiert, die von einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes betroffen sind. «Die enorme Nachfrage zeigt, dass es die KESCHA braucht, und das Beratungsangebot eine bestehende Lücke schliesst», bilanziert Guido Fluri, Präsident der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA). Gemäss der Auswertung der Universität Freiburg betraf eine deutliche Mehrheit der Fälle (rund 59%) den Kindesschutz, die restlichen 41% den Erwachsenenschutz. Den Problemen bei Kindesschutzfällen liegen sehr häufig Konflikte zwischen den Elternteilen zugrunde. Die Anrufenden haben oft wenig bis kein Vertrauen in die involvierten Institutionen, und fühlen sich mit ihren Bedürfnissen und denen ihrer Angehörigen nicht ausreichend ernstgenommen.
Die Befragung und Auswertung von Professor Dominik Schöbi und Professorin Alexandra Jungo von der Universität Freiburg zeigt, dass die Betroffenen oftmals die Prozesse und das Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz nicht verstehen. In gewissen Fällen – so die Empfehlung der Universität – müssen daher die KESB mehr Ressourcen für die Kommunikation mit den Betroffenen bereitstellen. Damit würde nicht nur dem Grundsatz der Fairness im Verfahren Rechnung getragen, sondern auch die notwendige Vertrauensbasis zwischen KESB und betroffenen Personen gestärkt. Damit sich auch Beistände mehr Zeit für die Betroffenen nehmen können, empfiehlt die Universität Freiburg, die Fälle verstärkt zu priorisieren und unter anderem auf Angebote in den Gemeinden zurückzugreifen.
Die Auswertung der KESCHA-Fälle zeigt weiter, dass die Anlaufstelle im Bereich des Kindesschutzes meist Elternteile berät, die in einem eskalierten partnerschaftlichen Konflikt stehen. Die mangelnde Fähigkeit zur Konfliktlösung und Kompromissfindung hat negative Auswirkungen auf die Kinder. Aus diesem Grund empfiehlt die Universität Freiburg, Eltern im Kindesschutzverfahren besondere Angebote zur Verfügung zu stellen, wie etwa die Mediation. «Dadurch werden die Eltern in die Pflicht genommen, ohne dass die KESB zwischen den Parteien steht und für oder gegen den Willen einer Partei agieren muss», so Professorin Jungo.
Die Auswertung der Universität zeigt schliesslich, dass die Anlaufstelle KESCHA viel psychosoziale Unterstützung für Betroffene leistet, die in einer verzweifelten Lage sind. Sei es in persönlicher, sozialer und /oder finanzieller Hinsicht. Zur Nachbetreuung dieser Menschen müssen spezielle externe Kriseninterventionsstellen zur Verfügung stehen, die Menschen in seelischer Not professionelle Begleitung anbieten. Dadurch kann ver-hindert werden, dass Menschen auf sich allein gestellt sind, und die Gefahr einer Eskalation kann minimiert werden. Solche Angebote müssen in den Kantonen vorhanden sein, fordert die Universität Freiburg.