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Der Bundesrat lässt einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative ausarbeiten – dies hat er an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Dabei spricht sich der Bundesrat erstmals auch für finanzielle Leistungen zugunsten ehemaliger Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen aus – endlich.
Dies ist ein bedeutender und grosser Schritt in die richtige Richtung und entspricht einer zentralen Forderung der Wiedergutmachungsinitiative. Nun muss auch das Parlament Farbe bekennen, damit den Opfern endlich Gerechtigkeit widerfahren kann. Zu lange ist die umfassende Wiedergutmachung an der Politik gescheitert.
Vor einem Monat wurde die Wiedergutmachungsinitiative der Bundeskanzlei mit über 110’000 Unterschriften überreicht. Heute gibt es ein positives Signal von Seiten des Bundesrates. Dieser anerkennt in seiner heutigen Sitzung eine Hauptforderung der Wiedergutmachungsinitiative und will den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanzielle Leistungen zukommen lassen.
Dieser Entscheid des Bundesrates ist ein Meilenstein im jahrelangen Kampf der Betroffenen. Im Jahr 2004 ist ein Vorstoss zur Entschädigung von zwangssterilisierten Personen in beiden Räten gescheitert. Die im Frühjahr 2014 von den eidgenössischen Räten beschlossene Vorlage zur Rehabilitierung der Opfer von administrativen Versorgungen sah ebenfalls keine finanzielle Wiedergutmachung vor. Jetzt – nach der Lancierung und Einreichung der Wiedergutmachungsinitiative – gibt es endlich ein Ja des Bundesrates zu finanziellen Leistungen.
Guido Fluri, der Begründer der Wiedergutmachungsinitiative, hält fest: «Seit vielen Jahren kämpfen die Betroffenen für eine Wiedergutmachung und mussten dabei immer wieder Rückschläge erleben. Dass der Bundesrat das erlittene Unrecht der Opfer nun erstmals umfassend anerkennen und finanzielle Leistungen ausrichten will, gibt Hoffnung. Wir wissen jedoch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.» Denn bei der Lösung, die der Bundesrat anstrebt, bleibt vieles im Unklaren. Die Höhe und andere Modalitäten der Leistungen müssen vom Justizdepartement erst noch konkretisiert werden. Zudem werden die Vernehmlassung und die parlamentarische Beratung erst zeigen, was der indirekte Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative taugt.
Für die Initiantinnen und Initianten ist klar: Es braucht nebst der umfassenden Aufarbeitung der Geschichte auch substantielle Leistungen zugunsten der Opfer. Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben die Leben von Zehntausenden Menschen in der Schweiz zerstört. Die Opfer wurden in ihrer sozialen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Entwicklung und Entfaltung schwer beeinträchtigt. Viele der schwer Betroffenen sind heute betagt und gebrechlich und brauchen darum rasch unsere Hilfe. «Es liegt in unserer Verantwortung, das Unrecht, das die Opfer erleiden mussten anzuerkennen und ihnen so rasch wie möglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sonst kommen wir zu spät», so Initiant Guido Fluri. Andere Länder stellen zurzeit für die Aufarbeitung ihrer eigenen Missbrauchsfälle Hunderte von Millionen Franken bereit. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition darf da nicht abseits stehen. Die Wiedergutmachungsinitiative, die eine grosse Unterstützung in der Bevölkerung erlebt, bleibt für eine umfassende Aufarbeitung zentral.